Urheberrecht für Quilterinnen und Quilts

 

Ist es in Ordnung, wenn ich Bilder ohne Copyrightzeichen aus dem Internet kopiere und auf meine Homepage setze? Darf eine Kursleiterin Anleitungen aus einem Patchworkbuch kopieren und an ihre Kursteilnehmerinnen geben? Darf ich einen Quilt, den ich auf einer Ausstellung oder im Internet gesehen habe, nachnähen? Darf ich ein Quiltbuch meiner Freundin, das im Handel vergriffen ist, kopieren?

Wüssten Sie die Antwort auf jede dieser Fragen ? Im Bereich Urheberrecht besteht vielfach große Unsicherheit bezüglich dessen, was erlaubt und was verboten ist. Ich will deshalb versuchen, die schwierige Materie zu erklären.

Das Urheberrechtsgesetz legt unter anderem folgendes fest: (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/)

Der Urheber eines Werkes der Kunst genießt rechtlichen Schutz (§ 1 UrhG).
Ein Werk muss eine persönliche geistige Schöpfung sein.
"Persönliche geistige Schöpfungen sind Erzeugnisse, die durch Inhalt oder Form oder durch die Verknüpfung von Inhalt und Form etwas Neues und Eigentümliches darstellen!"
(http://www.verwaltung.uni-halle.de/dezern5/abt53/abt53/patente/unt3txt2.htm)

Der Urheber hat unter anderem das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungs- und das Ausstellungsrecht (§§ 16, 17, 18 UrhG).

Bearbeitungen, wie z.B. Übersetzungen eines Textes, sind nur mit der Zustimmung des Urhebers gestattet (§ 23 UrhG).

Ich muss meine Urheberrechte nirgends anmelden, als Schöpfer eines Werkes, Textes etc. genieße ich automatisch Schutz. Das heißt, ich muss nicht neben jedes Bild, jeden Text, jede Anleitung einen Urheberrechtshinweis machen. Das bedeutet auch, dass Bilder oder Texte ohne diesen Urheberrechtshinweis keineswegs frei benutzt werden dürfen, nur weil dieser Hinweis fehlt.


Ich darf einzelne kleine Stellen aus Texten zitieren, sofern ich den Autor und die Quelle nenne (§ 63 UrhG). Einen vollständigen Text darf ich allerdings nur mit Genehmigung des Autors in ein Buch oder auf eine Website übernehmen. Es gibt Texte, die jedermann frei nutzen kann, z.B. Gesetztexte und Gerichtsurteile.

Zu meinem privaten Gebrauch darf ich Inhalte, d.h. Texte oder Bilder aus dem Internet herunterladen (§ 53 UrhG). Ich darf sie allerdings nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers auf meine eigene Internetseite setzen. Und ich darf sie ohne die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers keinesfalls vervielfältigen und verteilen.

Es ist nicht gestattet, Anleitungen aus einem Buch zu kopieren, und sie an Kursteilnehmer zu verteilen, es sei denn, Sie haben das Buch selbst geschrieben und besitzen das Urheberecht. Wenn es sich um das Buch einer fremden Autorin handelt, entgehen damit der Urheberin die Einnahmen aus dem Verkauf weiterer Bücher. Richtig wäre es, vorher die Genehmigung der Autorin einzuholen.

Ein seit zwei Jahren vergriffenes Buch darf ich für den eigenen Gebrauch kopieren. Nicht gestattet wäre allerdings, diese Kopie für Erwerbszwecke, also z.B. einen Kurs, für den die Teilnehmer Kursgebühren zu zahlen haben, zu verwenden.

Wenn ich auf einer Ausstellung einen schönen Quilt sehe, dann darf ich ihn nachnähen, aber nicht als eigenes Werk bei einer weiteren Ausstellung zeigen. Das gleiche gilt, wenn ich einen Quilt nach einer im Laden erworbenen Vorlage nähe. Auch diese Arbeit darf ich nicht als eigene Schöpfung ausstellen.

Etwas anderes ist es eventuell, wenn ich den Entwurf schöpferisch stark bearbeite und dadurch ein neues eigenständiges Werk entsteht. Allerdings muss mein Werk in "Inhalt und Form etwas Neues und Eigentümliches darstellen" (s.o.) Es wird häufig schwierig sein, in solchen Fällen zu entscheiden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht.

Mit ausdrücklicher Genehmigung der Autorin Dawn Duperault habe ich einen Teil eines Artikels zu Urheberrecht und QuilterInnen übersetzt. Den gesamten Artikel in englischer Sprache finden Sie auf : www.reddawn.net/quilt/copylaw.htm
Hier wird sehr schön beschrieben, was erlaubt ist und was nicht:

Wann kopieren erlaubt ist:


Die Erstellung einer Kopie ist Teil der "beabsichtigten Nutzung": Sie kaufen ein Quiltmuster, das aus einer Anleitung und Schablonen besteht. Es wird davon ausgegangen, dass Sie die Schablonen verwenden und das in der Anleitung beschriebene Design nacharbeiten.

Sie zitieren Passagen aus einem neuen Buch, das Sie für den Rundbrief Ihrer Gruppe rezensieren: Sie dürfen Teile eines Buches zitieren oder Teile eines Musters (einschließlich Bilder) zeigen, sofern dies nur kleine Teile des Ganzen sind, wenn Sie eine Rezension, einen wissenschaftlichen Artikel, einen Artikel in einer Zeitung etc. schreiben.

Sie möchten eine Kopie mit in den Kurs nehmen und das Original zu Hause lassen: Sie dürfen die benötigten Seiten aus Ihrem Quiltbuch kopieren und mit in den Kurs nehmen, so können Sie das Buch, das Sie gekauft haben, auf keinen Fall verlieren.

Ersatz verlorener oder beschädigter Teile: Ihr Katze kommt in Ihr Nähzimmer, während Sie im Büro sind, und zerreißt die Vorlagen für die Paper-Piecing-Blöcke, an denen Sie arbeiten. Sie dürfen die fehlenden Teile der Vorlage ersetzen, indem Sie Kopien der Version machen, die Ihre Freundin hat.

Der Autor gibt Ihnen die Erlaubnis: ..... Es muss jedoch auf jeder Kopie stets der Name des Autors und der Copyright-Hinweis enthalten sein.

Sie geben einen Kurs und wollen etwas verdeutlichen:  Mehrere Seiten des neuesten Buches von Judy Quilter liegen aus, um bestimmte Schritte zu erklären. Sie wollen dies in einem Kurs über Quiltdesign zeigen und kopieren zwei/drei Seiten und machen Overhead-Folien.


Sie schreiben eine Parodie: Sie nehmen spaßeshalber einen beliebten Rocksong und ändern den Text, um Ihre Liebe für Stoffe und Nähen zum Ausdruck zu bringen. Sie schreiben einen neuen Text anstelle des Originaltextes, singen das Lied aber bei einem Gruppentreffen in der Originalmelodie.

Sie benötigen die Kopien nur zur persönlichen Information: Beim Quilt Festival in Houston fotografieren Sie alle Quilts, die Ihnen gefallen und heben die Bilder als Inspirationsquelle auf.

Das Abbild entsteht zufällig: bei einer Quiltausstellung fotografieren Sie die Mitglieder Ihrer Gruppe für Ihren Rundbrief. Auf dem Foto sind im Hintergrund Teile mehrerer Quilts zu sehen.

(Auslassung) ....

Wann kopieren nicht erlaubt ist:

Das Kopieren soll Ihnen ersparen, den Gegenstand zu kaufen: Ihre Freundin hat ein neues Musterbuch gekauft, das Ihnen gefällt. Sie denken, wenn Sie es fotokopieren, dann sparen Sie 6 Dollar. Hierdurch entgeht dem Autor das Einkommen, das er im Falle des Verkaufs erhalten hätte.

Es ist nicht Ihre Arbeit: Ihre Gruppe möchte Lieblingsmuster aus veröffentlichten Quiltbüchern kopieren und an neue Mitglieder verteilen. Die Gruppe darf Muster verteilen, die sie selbst entworfen und geschrieben hat, nicht jedoch fremde Anleitungen.

Durch Kopien entgehen dem Inhaber des Urheberrechts Einkommen bzw. Gewinn: Für eine Veranstaltung, bei der Spenden gesammelt werden sollen, wollen Sie die Anleitung für einen beliebten Wandbehang kopieren und in einer anderen Verpackung verkaufen. Sie ändern die Farben der Anleitung und geben ihr einen neuen Namen. Das nennt man auch Stehlen.

Der Gegenstand ist zum Verbrauch bestimmt: Sie haben Vliesvorlagen gekauft, auf die man den Stoff nähen kann, die Vorlagen werden später abgerissen. Wenn Sie die Vorlagen kopieren, erleidet der Autor einen Einkommensverlust, da er keine weiteren Vorlagen verkaufen kann.

Auf dem Muster ist kein Copyright-Hinweis: Es genießt trotzdem Urheberrechtsschutz. Es wird zwar empfohlen, einen Hinweis anzubringen, um den Schutz auch durchzusetzen, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Das Buch wurde im Ausland gedruckt: Die USA achten die Rechte von Autoren anderer Länder und gewähren ihnen Schutzrechte. Gleichzeitig wird erwartet, dass andere Länder amerikanischen Autoren dieselben Schutzrechte einräumen.

(Auslassung) .....

Die Kopien werden für eine gemeinnützige Organisation angefertigt: Alle Organisationen müssen die Erlaubnis zur Vervielfältigung einholen. Außerdem gibt es zahlreiche gemeinnützige Organisationen, die hoch subventioniert werden und in der Lage sind, Urheberrechtsgebühren zu zahlen.

Sie haben das Bild im Internet gefunden: Digitale Bilder auf Disketten oder auf Websites gelten als eine Form der Veröffentlichung und sind gesetzlich geschützt.

Der Urheberrechtsinhaber verbietet es ausdrücklich: An einem Verkaufsstand bei einer Quiltausstellung steht ein Schild "Fotografieren verboten" und untersagt Ihnen damit, Fotos von den Ausstellungsstücken zu machen.

 

Das Urheberrecht für diesen Artikel liegt bei Claudia Eichert-Schäfer
Das Urheberrecht für die Teile " Wann kopieren erlaubt ist" und "Wann kopieren nicht erlaubt ist" liegt bei Dawn Duperault. Das Recht an der Übersetzung dieser Teile liegt bei Claudia Eichert-Schäfer
Kein Teil dieses Artikels darf ohne die ausdrückliche Genehmigung der Autorinnen nachgedruckt oder auf eine Internetseite gesetzt werden.